Umsatzsteuer 2023

Information zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Liebe Kunden, wir möchten Euch kurz über die anstehenden Änderungen bei der Besteuerung von Heldenpaketen informieren! Die gute Nachricht: es wird für viele von Euch günstiger!

Unser aktuelles Verständnis des neuen §12 Abs. 3 UStG zur Besteuerung des Kaufs von Photovoltaik-Anlagen:

  • Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist eine Änderung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2023 zum Beschluss empfohlen worden (zum Artikel bei Haufe; siehe dort: Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, § 12 Abs. 3 UStG)
  • Der neue §12 (3) Nr. 1 UStG besagt, dass ab dem 01.01.2023 ein Mehrwertsteuersatz von 0% gilt für:
    • Photovoltaikanlagen (d.h. Solarmodule und Wechselrichter) und alle sonstigen zur Installation und Betrieb notwendigen Komponenten (d.h. Anschlusskabel, Montagematerial, etc.),
    • wenn diese “auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden” betrieben werden.
    • Für alle Anlagen mit weniger als 30kWp installierte Bruttoleistung (entspricht ca. 78 unserer Solarmodule bzw. 39 x Heldenpaket Midi) wir die Bedingung immer als erfüllt angenommen!
    • Wenn Du unsere Anlagen also als Privatperson selbst und unter normalen Umständen nutzt, kannst Du den Haken beim Bestellprozess ohne Zweifel setzen.
  • Der Satz von 0% wird also im Verkauf an Privatpersonen zur Anwendung kommen, nicht beim Verkauf an Gewerbetreibende, da diese die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs haben
  • Der Umgang mit dem Einzelkauf von Komponenten (z.B. eine Bestellung nur von Montagematerial, nur Wechselrichter, etc.) ist noch nicht zweifelsfrei geklärt, aus diesem Grund wenden wir den Satz von 0% Mehrwertsteuer zunächst nur auf den Kauf von Komponenten an, wenn gleichzeitig auch ein Balkonkraftwerk gekauft wird
  • Sobald ein Balkonkraftwerk im Warenkorb ist, wird automatisch der Steuersatz von 0% auf alle PV-Komponenten im Warenkorb angewandt.

Wie gehen die ökostromhelden mit der Steueränderung um?

  • Unser Versprechen ist, die Reduktion des Preises um die aktuell enthaltenen 19% Mehrwertsteuer komplett und ohne Wenn und Aber an unsere Kunden weiterzugeben
  • Unser Ansatz war immer, sehr gute Preise mit einem persönlichen Service zu verbinden und das möchten wir auch weiter so handhaben
  • Alle Rechnungen ab dem 01.01.2023, bei denen der neue Mehrwertsteuersatz von 0% angewandt werden kann, werden wir mit 0% Mehrwertsteuer ausstellen
  • Bereits jetzt haben wir den Satz von 0% Mehrwertsteuer für unsere Balkonkraftwerke hinterlegt, und auch die zugehörigen Montagepakete und andere Komponenten werden mit dem Mehrwertsteuersatz von 0% abgerechnet, wenn diese zu einem Paket hinzugekauft werden
  • Im letzten Schritt des Bestellvorgangs müsst Ihr bestätigen, dass die Voraussetzungen des §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG zutreffen:
    • Die bei uns bestellten Waren werden nur für Photovoltaikanlagen genutzt, die “auf und in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden” betrieben werden
    • Das gilt laut Gesetz bereits dann als sicher erfüllt, wenn die Anlage, die Ihr betreiben werdet insgesamt eine Anschlussleistung von weniger als 30 kWp hat (= 50x Heldenpaket Midi). Das sollte bei unseren Balkonkraftwerken also grundsätzlich immer der Fall sein.
  • Solltet Ihr gewerblich bei uns bestellen wollen, schreibt uns Eure Bestellung per E-Mail an kontakt@oekostromhelden.de!

Beispiel: Ein Heldenpaket Midi mit Preis aktuell von 690,00 EUR inkl. 19% MwSt. kostet ab dem 01.01.2023 nach Inkrafttreten des Gesetzes 579,83 EUR inkl. 0% MwSt.

Was bedeutet das für mich als Kundin oder Kunden?

  • Ihr könnt bereits jetzt Balkonkraftwerke zum Mehrwertsteuersatz von 0% bestellen, um Euch eine frühzeitige Abholung im Neuen Jahr zu sichern
  • Bestellt bereits jetzt per „Zahlung bei Abholung“; Eure Rechnung wird dann nicht direkt bei Bestellung erstellt
  • Bucht über den Link in der Bestellbestätigung ein Abholzeitfenster ab dem 01.01.2023
  • Eure Rechnung wird erst in 2023 bei Eurer Abholung erstellt und wird den dann gültigen Mehrwertsteuersatz ausweisen, ihr zahlt komfortabel bei Abholung bar oder mit EC Karte
  • Bei Fragen meldet Euch unter: kontakt@oekostromhelden.de
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